Gesetzliche Neuerung: Pauschale Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Zum 1. Juni 2023 führte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche (ELKB) gesetzliche Neuerungen für ehrenamtliches Engagement ein.

Nach wie vor gilt: Ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich unentgeltlich. Auslagen für Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, die im Rahmen des Engagements entstanden sind, können weiterhin durch den Nachweis der tatsächlichen Ausgaben oder – und das ist neu – pauschal erstattet werden (Pauschale Aufwandsentschädigung). Voraussetzung dafür ist, dass der ehrenamtliche Einsatz und dessen Entschädigung grundsätzlich mit dem kirchlichen Leitungsorgan, zum Beispiel im Kirchenvorstand, geklärt wurde, das ausgefüllte Formular „Erklärung Ehrenamtspauschale“ vorliegt und die Angemessenheit der Entschädigung gegeben ist (Prüfung durch die Personalstelle).

Die gesetzlichen Neuerungen finden Sie im Intranet der ELKB (“Amtsblatt” Seite 210-212).

Quelle: Am für Gemeindedienst

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