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Juli 31, 2023
Zum 1. Juni 2023 führte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche (ELKB) gesetzliche Neuerungen für ehrenamtliches Engagement ein. Nach wie vor gilt: Ehrenamtliche Tätigkeit ist grundsätzlich unentgeltlich. Auslagen für Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, die im Rahmen des Engagements entstanden sind, können weiterhin durch den Nachweis der tatsächlichen Ausgaben oder – und das ist neu – pauschal erstattet werden (Pauschale...
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