Bundestag beschließt neues Gesetz zu hybriden Mitgliederversammlungen

Vereinsrecht: Neues Gesetz zur Durchführung hybrider Mitgliederversammlungen

Vereine können künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten ist damit sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Der Bundestag hat am 09.02.2023 ein entsprechendes Gesetz angenommen, das der Bundesrat eingebracht hatte und das im parlamentarischen Verfahren noch umfassend geändert wurde. (Quelle: IWW Newsletter)

Einen Link zum Fachbeitrag auf der Homepage des IWW finden Sie hier

Related Posts