Aufgrund der Corona-Krise müssen derzeit tausende Arbeitnehmer/-innen ins Homeoffice, – das wirft für viele völlig neue Fragen auf…
Bislang zogen die meisten Arbeitnehmer/-innen das Büro dem Arbeiten im häuslichen Umfeld vor. So erklärte der Digitalverband Bitkom noch Ende des vergangenen Jahres, dass zwar vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) im Homeoffice arbeiten dürften, die meisten (62 Prozent) dies aber dankend ablehnen.
Jetzt – in Zeiten vom Coronavirus, staatlich verordneten Ausgangsbeschränkungen sowie der omnipräsenten Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz – hat sich vieles, auch die Anzahl und der zeitliche Umfang an Telearbeitsplätzen verändert. Plötzlich dürfen nicht mehr, sondern “müssen” tausende Arbeitnehmer/-innen auf Anordnung ihres Arbeitgebers vom gewohnten Schreibtisch in die privaten vier Wände ausweichen. Zwar sind die meisten Angestellten angesichts der täglich steigenden Coronazahlen froh über diese Tatsache und sehen im Homeoffice eine wertvolle Möglichkeit, um die Botschaft von Regierung und Krankenhäusern “Bitte bleibt zu Hause!” umzusetzen, dennoch wirft die aktuelle, zumeist provisorische Arbeitssituation zahlreiche Fragen auf. Hier vier Beispiele mit passenden Antworten und Tipps.
Gibt es spezielle, gesetzliche Vorschriften für die Arbeit und zur Ausstattung im Homeoffice? Theoretisch und für feste Telearbeitsplätze ja. Innerhalb der allgemeinen geltenden Arbeitsschutzgesetze sowie der Arbeitsstättenverordnung gibt es sogar eine ganze Reihe an Vorschriften, die sich speziell mit festen Telearbeitsplätzen in der Wohnung befassen. Darunter fallen beispielsweise eine Verordnung zur PC-Bildschirmgröße im Homeoffice oder auch eine vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit.
Mehr zum Thema Arbeitsstättenverordnung im Homeoffice finden Sie hier
In der alltäglichen Praxis und speziell in der jetzigen Ausnahmesituation können und werden diese staatlichen Vorgaben allerdings (fast immer) nur bedingt eingehalten. Verständlich, schließlich haben die meisten Unternehmen durch die plötzliche und völlig unerwartete Umstellung auf Homeoffice-Arbeitsplätze gar keine Zeit oder vielleicht auch gar nicht das Knowhow, um sich den regulatorischen Rahmenbedingungen zu widmen. Sie sind vor allem mit den vielen technischen Fragen und Problemen beschäftigt. Haben wir genügend Laptops, die wir an die Mitarbeiter/-innen ausgeben können? Ist der Betrieb überhaupt mit einer vernünftigen Internet-Leitung angeschlossen, um Telearbeit in großen Stil zu ermöglichen? Welche Arbeiten können Mitarbeiter/-innen überhaupt von Zuhause erledigen usw., usw.. Dass sich Vorgesetzte und IT-Verantwortliche in diesen Tagen vor allem mit den ganz praktischen Umsetzungsfragen befassen müssen, versteht sich also von selbst. Dennoch ist es gerade für Arbeitnehmer/-innen, die das erste Mal im Homeoffice arbeiten, von Bedeutung, folgende Fragen zu klären:
Wie schaffe ich mir eine gesunde, angenehme Arbeitsumgebung? Der Laptop steht auf dem noch nicht abgeräumten Frühstückstisch, die Wäschemaschine rotiert im Hinterkopf und mittendrin streiten die Kinder um die Lösung einer quadratischen Gleichung oder das blaue Playmobilmännchen. An produktives Arbeiten ist unter solchen Umständen wirklich nur schwer zu denken! – Vor allem für Beschäftigte mit Familie, so wissen Arbeitsexperten/-innen, ist die derzeit “meist unfreiwillige” Homeoffice-Zeit ein wahrer Drahtseilakt. Umso wichtiger ist es deshalb, einige grundsätzliche Homeoffice-Regeln zu kennen und zu beachten: 1. Separieren Sie sich während des Arbeitens soweit wie möglich von Ihren “Mitbewohnern”. Heißt: Irgendeine ruhige und aufgeräumte Ecke – und sei es ein provisorischer Tisch im Schlafzimmer – lässt sich in fast jeder Wohnung finden. 2. Strukturieren Sie Ihren und den Tag Ihrer Lieben nach festen Zeiten bzw. Mustern. Heißt zum Beispiel: 8.00 Uhr Aufstehen und Frühstücken, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr arbeiten, Schule oder (ruhig) spielen, 12 Uhr Mittagessen, 14 Uhr arbeiten, Schule oder Mittagsschlaf usw..3. (Arbeits-)Druck rausnehmen. Heißt: Der Corona-Virus an sich ist für viele Menschen schon belastend genug. Wenn das “normale” Arbeitspensum dieser Tage also nicht vollständig erfüllt wird, hat sicherlich jeder – auch der Arbeitgeber – Verständnis dafür. Außerdem ein beruhigender Gedanke: Für die meisten von uns wird die Zeit im Homeoffice nicht ewig dauern!
Ein anschauliches Poster (zum Download) zum Thema Homeoffice finden Sie hier.
Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice? Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer/-innen das Arbeitszeitgesetz am Arbeitsplatz und Zuhause in gleicher Form. Heißt: Arbeite ich normalerweise sechs Stunden im Büro, muss dies auch im Homeoffice geschehen. Des Weiteren ist laut einem Schreiben der Evangelischen Landeskirche zu beachten: “Die tägliche Arbeitszeit ist zum Beispiel in einer Excel-Tabelle aufzuschreiben (dient zur Selbstkontrolle und der Übersicht für den Arbeitgeber), Überstunden sind abzubauen und mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf nicht gearbeitet werden. Mehrarbeit muss ggf. vom Vorgesetzen genehmigt werden.” In Bezug darauf “Von wann bis wann ich arbeiten muss” gelten die üblichen Büroöffnungszeiten bzw. das Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Wie bin ich im Homeoffice versichert? Grundsätzlich steht jeder Unfall (möge er nicht eintreten) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist aber nicht der Ort, sondern die Frage, ob der Unfall im direkten Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit steht oder nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung zum Beispiel hat dazu publiziert: “Fällt eine Versicherte die Treppe herunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie aber die Treppe herunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will o.vgl., wäre dieses nicht versichert.” Heißt: Für den Fall eines Unfalles im Homeoffice muss immer ein direkter Zusammenhang zur konkreten Arbeit, die vom Arbeitgeber übertragen wurde, nachvollziehbar sein. Der Ordnung halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass bestimmte Wege wie zum Beispiel der Gang in die Küche zum Kaffee holen oder der zur Toilette als Privattätigkeit gesehen werden und damit nicht versichert sind.
Weitere Tipps zur Gestaltung und Ausstattung vom Homeoffice finden Sie hier